Migrantenratswahl am 17. September 2025
Marcus Bruhn von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bereich Wahlen und Bürgeranliegen, erklärt hier, wie man per Brief bei der Migrantenratswahl wählen kann.
Auch dazu erklärt Marcus Bruhn von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bereich Wahlen und Bürgeranliegen, wie Doppelstaatler, Eingebürgerte und Spätaussiedler*Innen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen können, wenn sie sich an der Migrantenratswahl beteiligen wollen.
Der Migrantenrat ist ein wichtiges kommunales Gremium, um wirkungsvoll die Interessen der ausländischen EinwohnerInnen sowie der SpätaussiedlerInnen unserer Stadt zu vertreten.
Die Zahl der Ratsmitglieder ist in der Satzung des Migrantenrats festgelegt. Sie beträgt neun stimmberechtigte Mitglieder, die gewählt werden. Zu diesen können vier mit beratender Stimme hinzukommen und werden auf Beschluss des Migrantenrates als Vertreter von Vereinen berufen. Die Mitglieder des Rates werden von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für fünf Jahre gewählt.
Die Arbeit des Migrantenrates ist ehrenamtlich.
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind in seiner Satzung festgelegt. Er hat insbesondere die Aufgabe, sich für die Verständigung und das friedliche Zusammenleben aller EinwohnerInnen der Hanse- und Universitätsstadt einzusetzen sowie Vorschläge und Stellungnahmen diesbezüglich zu erarbeiten.
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung hat er die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit der ausländischen EinwohnerInnen zu fördern.
Mit einer möglichst hohen Wahlbeteiligung unterstützen Sie die demokratische Selbstvertretung der ausländischen EinwohnerInnen sowie SpätaussiedlerInnen. Deshalb machen Sie mit!
Stärken Sie mit Ihrer Stimme die Stellung des Migrantenrates und damit die Rolle der ausländischen EinwohnerInnen sowie SpätaussiedlerInnen unserer Stadt.
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie
• seit mehr als drei Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angemeldet sind,
Wahlberechtigt sind außerdem:
• deutsche Staatsangehörige, die daneben mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
• Eingebürgerte
• SpätaussiedlerInnen und deren Familienangehörige
Doppelstaatler, Eingebürgerte und SpätaussiedlerInnen müssen bis 05.09.2025 (12.00 Uhr) einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle stellen. Das Formular wird in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle und unter www.rostock.de/wahlen bereitgestellt. Der Antrag kann während der angegebenen Öffnungszeiten auch persönlich unter Vorlage der notwendigen Dokumente bei der:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Der Wahlleiter
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
Industriestraße 8,
18069 Rostock
Montag | 01. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 02. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Donnerstag | 04. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 05. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
beantragt werden. Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle ist unter Tel. 0381 381-1820 erreichbar.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für eine Mitgliedschaft im Migrantenrat gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Wahlberechtigung mit der Einschränkung, dass die Kandidierenden am Wahltag 18 Jahre alt und mindestens ein Jahr in Rostock mit Hauptwohnung gemeldet sein müssen.
Wahlvorschläge von EinzelbewerberInnen oder auch von Gruppen wahlberechtigter AusländerInnen sowie SpätaussiedlerInnen konnten bis zum 04.08.2025, 16 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Jeder EinreicherIn kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag einer Gruppe darf höchstens neun Kandidaten enthalten.
Alle Wahlberechtigten erhalten die notwendigen Wahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlschein, etc.) spätestens bis zum 31. August 2025 per Post zugeschickt. Darin enthalten ist auch eine Anleitung zur Durchführung der Briefwahl. Diese Informationen sind unter www.rostock.de/wahlen und in verschiedenen Sprachen auch auf der Integreat-App abrufbar.
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten die erforderlichen Unterlagen (Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag) zugesandt.
Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen bzw. eindeutiger Kennzeichnung des gewünschten Wahlvorschlages auf dem Stimmzettel. Dies muss persönlich und unbeobachtet von Dritten erfolgen. Wahlberechtigte, die nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Hierbei sind die Hinweise auf dem Wahlschein zu beachten.
Wahlberechtigte haben 3 Stimmen. Diese können alle an eine Person auf dem Stimmzettel vergeben oder auf bis zu 3 unterschiedliche Personen verteilt werden. Es besteht die Möglichkeit auch weniger als 3 Stimmen abzugeben. Werden jedoch mehr als 3 Stimmen vergeben sind alle Stimmen ungültig!
Der Stimmzettel wird danach in den Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen.
Der unterzeichnete Wahlschein wird dann zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gelegt und verschlossen. Anschließend kann dieser kostenfrei mit der Post an die aufgedruckte Adresse versandt oder direkt dort abgegeben werden.
Die zugesandten Unterlagen können an den genannten Öffnungszeiten der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Industriestraße 8, 18069 Rostock, 2. OG rechts auch vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Montag | 08. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 09. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Donnerstag | 11. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 12. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Montag | 15. September 2025 | 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Dienstag | 16. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 17. September 2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Für die Briefwahl vor Ort müssen alle zugesandten Unterlagen mitgebracht werden!
Die bis zum 17.09.2025, 12 Uhr eingegangenen Wahlbriefe werden gesammelt und sicher verwahrt. Zur Ergebnisfeststellung werden diese an den Briefwahlvorstand übergeben. Die Auszählung erfolgt im Anschluss. Das endgültige Ergebnisses wird am 18.09.2025 im Wahlausschuss festgestellt. Ab 18:00 Uhr wird es im Rathaus eine Wahlparty mit den (gewählten) Kandidatinnen und Kandidaten geben.
Migrantenrat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Geschäftsstelle: Büro für Integration Neuer Markt 1, Raum 1.11, 18055 Rostock Telefon: 0381 381-1257 |
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Büro für Integration Neuer Markt 1, Raum 1.11, 18055 Rostock Telefon: 0381 381-1257 E-Mail: stephanie.nelles@rostock.de |
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Bürgerkommunikation und Wahlen Neuer Markt 1, Raum 5.10, 18055 Rostock Telefon: 0381 381-1416 E-Mail: wahlen@rostock.de |